Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Thomas Neumann
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Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Gabriel Ramsperger
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Markenrecht – Schutz, Aufbau und Durchsetzung von Markenwerten
Marken prägen die Identität eines Unternehmens. Sie schaffen Wiedererkennung, Vertrauen und wirtschaftlichen Wert. Das Markenrecht regelt, wie Marken geschützt, genutzt und gegen Nachahmer durchgesetzt werden können – national, europaweit und international.
Unsere Kanzlei begleitet Mandanten im gesamten Lebenszyklus einer Marke: von der strategischen Entwicklung über die Anmeldung bis zur konsequenten Durchsetzung der Markenrechte. Ein strukturierter Markenschutz schafft Klarheit im Markt, reduziert Konflikte und bildet die Grundlage für nachhaltiges Wachstum.
Unsere Beratung im Markenrecht umfasst insbesondere:
Unser Ansatz ist strategisch, wirtschaftlich und rechtlich präzise. Ziel ist es, Marken nachhaltig zu schützen und ihren wirtschaftlichen Wert langfristig zu sichern. Dafür setzen wir Ihre Rechte konsequent und entschlossen durch.
Urheberrecht – Rechtssicherheit für Inhalte und kreative Leistungen
Das Urheberrecht schützt geistige und kreative Leistungen wie Texte, Bilder, Fotografien, Videos, Software, Designs oder Musik. In der digitalen Welt gewinnt dieser Schutz zunehmend an Bedeutung, da Inhalte leicht vervielfältigt, verbreitet oder unberechtigt genutzt werden können.
Wir beraten Urheber, Kreative, Unternehmen, Agenturen und Plattformbetreiber umfassend im Urheberrecht – sowohl beim Schutz eigener Werke als auch bei der rechtssicheren Nutzung fremder Inhalte. Dabei behalten wir stets die wirtschaftlichen Interessen und praktischen Anforderungen unserer Mandanten im Blick.
Unsere Beratung im Urheberrecht umfasst insbesondere:
Im Verletzungsfall sichern wir unverzüglich die Beweise, setzen Ansprüche zügig und konsequent durch und begleiten außergerichtliche sowie gerichtliche Verfahren. Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen und kreative Leistungen wirtschaftlich nutzbar zu halten.
Designrecht – Schutz der äußeren Gestaltung Ihrer Produkte
Das Design- bzw. Geschmacksmusterrecht schützt die äußere Erscheinungsform von Produkten – etwa Form, Farbe, Linienführung, Muster oder Oberflächenstruktur. Ein gelungenes Design ist mehr als nur schön – es prägt das Erscheinungsbild eines Produkts und macht es unverwechselbar. Gerade in designorientierten Branchen ist ein wirksamer Designschutz ein entscheidender Wettbewerbsfaktor.
Wir beraten Mandanten umfassend im Designrecht – von der strategischen Vorbereitung vor dem Produktlaunch über die Anmeldung bis zur konsequenten Durchsetzung von Designrechten.
Unsere Tätigkeit im Designrecht umfasst insbesondere:
Design-, Marken- und Urheberrecht greifen häufig ineinander. Wir behalten diese Schnittstellen aufgrund unserer Expertise im Blick und entwickeln ganzheitliche Schutzkonzepte, die Gestaltung rechtlich absichern und wirtschaftlich verwertbar machen – vom ersten Entwurf bis zur Marktdurchsetzung.